Was bedeutet es, wenn ein Familienmitglied hinter Gittern sitzt? (Paritätischer Wohlfahrtsverband)

Was bedeutet es, wenn ein Familienmitglied hinter Gittern sitzt? (Paritätischer Wohlfahrtsverband)
Januar 16, 2017 x

Was bedeutet es, wenn ein Familienmitglied hinter Gittern sitzt? (Paritätischer Wohlfahrtsverband)
Dokumentation des Fachtags zur Arbeit mit Angehörigen von Inhaftierten im Dezember 2016

In der Schule steckten alle die Köpfe zusammen und redeten. Der Vater war seit kurzem im Gefängnis. Wo er denn sei, fragen die Mitschüler. Die Nachbarn tuschelten. Also zog die Familie in eine andere Gegend. Die Mutter kündigt ihre Arbeit, um den Blicken der Kollegen zu entfliehen. Wovon sollte die Familie nun leben?

Der Blick des jungen Mannes, der diese Geschichte erzählt, ist starr ins Publikum gerichtet. Seine Stimme klingt wütend. So wütend, dass man vergisst, dass er Schauspieler ist. Seine Augen scheinen vorwurfsvoll zu fragen: Haben Sie sich einmal vorgestellt, was es wirklich bedeutet, wenn einer der Liebsten hinter Gittern landet?

Dokumentartheater, das unter die Haut geht. So begann die gemeinsame Fachtagung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin und des Instituts für Bildung in der Informationsgesellschaft zur Arbeit mit Angehörigen von Inhaftierten am 9. Dezember 2016. Vertreterinnen und Vertreter aus Justizvollzugsanstalten und der Bewährungshilfe, von freien Trägern und aus der Verwaltung kamen zusammen, um Pläne für die Arbeit mit Angehörigen in Berlin zu erarbeiten.

Zunächst ging es darum, sich anzuschauen, was in Berlin schon gemacht wird. Svenje Marten vom Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft berichtete vom Arbeitskreis „Kinder und Familie“, aus dem der Fachtag hervorgegangen war. Der AK ist Teil des Netzwerks „Integration von Inhaftierten und Haftentlassenen“, in dem freie Träger und Haftanstalten ihre Angehörigenarbeit besprechen und koordinieren. Der Arbeitskreis entstand 2012 im Rahmen EU-geförderter Projekte zum Übergangsmanagement in der Phase zwischen der Haft und der Rückkehr in die Gesellschaft. Man habe schnell begriffen, dass Angehörigenarbeit für diesen Übergang zentral sei. Wenn das soziale Umfeld stabil sei, erleichtere das die Resozialisierung enorm, so Svenje Marten.

Einige Vertreter aus dem Arbeitskreis kamen dann selbst zu Wort. Eine Teilnehmerin aus der Jugendstrafanstalt Berlin berichtete von der Arbeit „drinnen“, mit inhaftierten Vätern. Eine andere Teilnehmerin erzählte vom Projekt „Das Leben geht weiter“ des Fördern durch Spielmittel e.V. (PDF), in dem inhaftierte Mütter zusammen mit ihren Kindern Spielzeug bauen. Ziel des Netzwerks sei es, so ein weiterer Teilnehmer, Menschen im Vollzug für die Arbeit mit Angehörigen zu sensibilisieren.

Natascha Jahnke aus der JVA Plötzensee äußerte sich abschließend zu dem Thema: „Ist nicht jedem von uns klar, wie sehr uns unsere Kinder, unsere Eltern, unsere Geschwister beeinflussen und bewegen, beeinflussten und bewegten, in guten und schlechten Zeiten?“

Anschließend wurden Beispiele erfolgreicher Arbeit aus anderen Bundesländern vorgestellt.

Hilde Kugler, Geschäftsführerin des Treffpunkt e.V. aus Nürnberg, erzählt von ihrem Angebot der freien Straffälligenhilfe. Nachdrücklich forderte sie dazu auf, das Recht des Kindes auf seine Eltern ins Zentrum zu stellen. Kinderrechte müssten am Anfang der Argumentation stehen, sagte sie. In diesem Kontext erwähnte sie die von der EU geförderte internationale COPING-Studie, die von 2010 bis 2012 die Bedürfnisse von Kindern inhaftierter Eltern untersucht hat. Die Präsentation von Hilde Kugler, der Geschäftsführerin des Vereins, finden Sie hier (PDF).

Dann sprach Katrin Schaefer, Angehörigenbeauftragte der JVA Dresden, über Angebote im Vollzug (PDF). Oft seien es scheinbar banaleProbleme, die den Weg für erfolgreiche Angehörigenarbeit verbauten – zum Beispiel sehr begrenzte Besucherzeiten und hässliche Orte für Besuche. Mit der Organisation MitGefangen e.V. setzt sich Katrin Schaefer dafür ein, dass gesetzliche Standards festgelegt werden, die in diesen Fragen eine förderliche Infrastruktur in Gefängnissen schaffen.

Anschließend gingen die Teilnehmenden in die drei Workshops.

Im Workshop „Angehörigenarbeit  außerhalb des  Vollzugs und im Übergang“ überlegten freie Träger der Straffälligenhilfe und Vertreter des Justizvollzugs gemeinsam, an welchen Stellen Vernetzungsbedarf besteht. Marion Krippner vom Freien Hilfe Berlin e.V. berichtete von ihren Erfahrungen aus der Beratung von Angehörigen Inhaftierter. Der Verein ist Mitorganisator des dokumentarischen Theaterstücks „Geheimnisse. Was ich nicht weiß…!“, das zu Beginn der Veranstaltung aufgeführt wurde. Außerdem hat der Verein eine Wanderausstellung gestaltet, die über das Schicksal von Kindern inhaftierter Eltern aufklärt.

Ein Teilnehmer erinnerte daran, dass eines der größten Probleme die wirtschaftlichen Nöte sind, mit denen die Familie konfrontiert wird, wenn ein Verdienender wegfällt. Ein anderer Teilnehmer betonte, dass im deutschen Gesetz die Täterorientierung festgelegt sei. Der Bedarf an Angeboten der Angehörigenarbeit müsste von den Haftanstalten selbst formuliert werden, so dass sich die Anbieter nicht als Bittsteller fühlten, so ein weiterer Teilnehmer.

Am Ende wurden die in den drei Workshops erarbeiteten Hauptforderungen Kai Abraham von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vorgetragen. Die Vertreterin des ersten Workshops zum Thema „Angehörigenarbeit  im Vollzug“ betonte die Bedeutung einer familienorientierten Vollzugsgestaltung. Zudem müsse man an den sozialen Kompetenzen der Mitarbeiter im Vollzug arbeiten. Es sei wichtig, den Angehörigen mit Respekt zu begegnen. Ein detaillierteres Konzept für die Arbeit mit Angehörigen wäre wichtig, und Netzwerke müssten ausgebaut werden, sagte sie.
Die Vertreterin des zweiten Workshops zur Angehörigenarbeit außerhalb des Vollzugs und im Übergang hob die Forderung nach besseren Finanzierungsmöglichkeiten für freie Träger hervor. Die vorhandenen Angebote würden über Dienstleistungsverträge mit den Haftanstalten oder durch Stiftungsmittel finanziert. Das sei zu wenig und zu unsicher, es gebe keine Regelhaftigkeit. Man müsse die Sensibilität in dieser Frage vergrößern. Außerdem müsse die Datenlage verbessert werden, so dass man mehr über die Familienverhältnisse der Inhaftierten erfahre.

Der dritte Workshop beschäftige sich mit Eltern- und Kinderrechten und dem potenziellen Spannungsverhältnis zwischen diesen Rechten. Ein Perspektivwechsel sei wichtig, so ein Ergebnis. Man müsse an der Haltung der Institutionen zu dem Thema arbeiten und dafür Sorge tragen, dass das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auch gelebt würde. Eine Sensibilisierung des Personals sei sehr wichtig. Wenn man das über die Köpfe der Kinder hinweg entscheide, sei das nicht produktiv.

Danach reagierte Kai Abraham auf die Anregungen. Er sprach davon, dass sich die Situation insgesamt schon verbessert habe. Viele der genannten Punkte könne man direkt in den Strafanstalten umsetzen, so der Referent. Er sagte, in fünfzig Prozent der Anfragen, mit denen er während seiner eigenen Arbeit mit Angehörigen von Inhaftierten konfrontiert wurde, sei es um Themen wie die Angst vor der Rückkehr des Mannes aus dem Gefängnis gegangen. Man müsse also auch ein Recht auf eingeschränkten Kontakt in Betracht ziehen. Abraham sagte auch, dass ihn die Vielfalt der Vorschläge, die bei der Tagung gemacht wurden, beeindruckt habe.

Mit einem ähnlichen Eindruck gingen viele Teilnehmer der Tagung auseinander. Es sei eine produktive Zusammenkunft gewesen, kommentierten viele. Jetzt kommt es darauf an, die Vorschläge auch umzusetzen.

Text und Fotos: Rina Soloveitchik